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Überbrückungshilfe III Plus

Die Unterstützungsleistungen der Bundesregierung gehen in die nächste Runde – nun als Überbrückungshilfe III Plus bis Ende September 2021

Um die Unternehmen weiterhin zu unterstützen, wurden die bisherigen Leistungen erweitert. Mit der neuen Restart-Prämie erhalten Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten. Außerdem wird die Neustarthilfe für Soloselbstständige ebenfalls als Neustarthilfe Plus weitergeführt. Die Höchstbeträge der bestehenden Hilfen wurden erweitert und auch Härtefallhilfen werden ab sofort geleistet.

Weiterhin können auch die Fördermittel für Digitalisierung in Anspruch genommen werden.
Nutzen Sie diese Chance denn Digitalisierung ist wichtiger denn je und Ihre Konkurrenz schläft nicht.

Vorteile von Digitalisierungsmaßnahmen:
  • Digital ausgerüstete Unternehmen haben einen klaren Vorteil bei der Kundenbindung
  • Arbeitsprozesse und Vernetzung werden erleichtert
  • Sie bleiben dank der Digitalisierungsmaßnahmen konkurrenzfähig
  • Das digitale Wachstumspotenzial Ihres Unternehmens kann stetig erweitert werden
Was beinhaltet die ÜBH III Plus:
  • Restart-Prämie: Wird Personal aus der Kurzarbeit zurückgeholt, neu eingestellt oder die Beschäftigungszahlen anderweitig erhöht, erhalten Unternehmen eine „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu der bestehenden Personalkostenpauschale
  • Direktanträge für Personengesellschaften sind seit April 2021 möglich
  • Erhöhung der Obergrenzen
  • Neustarthilfe für Soloselbstständige: Betrifft Unternehmen, die aufgrund fehlender Fixkosten nicht von der ÜBH profitieren
  • Kirchliche Unternehmen und Start-ups, welche bis 31.10.2020 gegründet wurden, sind antragsberechtigt
  • Veranstaltungs-, Kultur- und Reisewirtschaft erhalten eine Anschubhilfe
  • Antragsteller können in begründeten Fällen einen alternativen Vergleichszeitraum zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 wählen
  • Eigenkapitalzuschuss bei Umsatzeinbrüchen von mind. 50%
  • Erhöhung der Fixkostenerstattung bis zu 100%

Besonders interessant für kleine und mittelständische Unternehmen:

  • Das KfW-Sonderprogramm einschließlich des KfW-Schnellkredits wurde bis Ende 2021 verlängert
  • Die Kreditobergrenzen wurden mehr als verdoppelt
Wie unterstützt die ÜBH III Plus die unternehmerische Digitalisierung?
  • Innerhalb der Corona-Krise angefallene Digitalisierungsmaßnahmen werden unterstützt und betriebliche Fixkosten bezuschusst
  • Voraussetzung ist die Vorlage eines im Förderzeitraum umgesetzten Digitalisierungskonzepts
Auch wir möchten Sie tatkräftig unterstützen:
  • Sie stehen noch am Anfang der digitalen Entwicklung und möchten sich gerne beraten lassen?
  • Die Idee oder der Digitalisierungsplan steht und Sie möchten einen Ablaufplan oder ein Angebot?
  • Ihr Antrag ist gestellt und bewilligt und Sie suchen nun den passenden Partner zur Umsetzung?

Wir stehen Ihnen für Ihre nächsten digitalen Meilensteine zur Verfügung!

Weitere Informationen zu den förderungsfähigen Digitalisierungsmaßnahmen finden Sie unter:
https://nollnewmedia.de/ueberbrueckungshilfe/

 

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/ueberbrueckungshilfe-lll-plus.html

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