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Überbrückungshilfe nutzen

Die Corona-Krise erhöht besonders durch die Abstandsregeln und das eingeschränkte öffentliche Leben den Bedarf nach Digitalisierung. Dabei bietet die Überbrückungshilfe 3 Unternehmen eine Unterstützung bei der Finanzierung der Digitalisierung, denn digital aufgestellte Unternehmen können sich schneller an neue Arbeitsverhältnisse anpassen und sind somit konkurrenzfähiger. Die Kundenbindung bleibt trotz fehlenden persönlichen Kontaktes bestehen und das Informationsangebot über die eigenen Waren und Dienstleistungen wird erweitert.

Welche Unternehmen können Überbrückungshilfe 3 beantragen?

Unternehmen, die für die ÜH3 antragsberechtigt sind, erhalten eine sogenannte Fixkostenhilfe bezugnehmend auf November 2020 bis Juni 2021. Die Voraussetzung für die Beantragung der Überbrückungshilfe sind pandemiebedingte Umsatzeinbrüche von Minimum 30% in jedem oben genannten Monat.
Fest vorgegebene Fixkosten werden bei der Errechnung der Hilfsgelder mindestens 40% gefördert. Ist Ihre Firma stark betroffen und Sie hatten Monate mit Umsatzeinbußen von mindestens 70%, bekommen Sie die Digitalisierungskosten sogar zu 90% gefördert.

Was sind die Voraussetzungen?

Wichtig ist, dass die Kosten im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 angefallen sein müssen, um erstattungsfähig zu sein.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, fördert die ÜH3 die aufgrund der Corona-Krise angefallenen Digitalisierungsmaßnahmen von Geschäftsprozessen. Hierzu benötigen Sie außerdem ein im Förderzeitraum umgesetztes Digitalisierungskonzept. Eine nachvollziehbare und nachweisbare Dokumentation sowie ein schlüssiges Digitalisierungskonzept sind hierbei zwingend notwendig.

Diese Investitionen fördert die ÜH3

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt als förderfähige Kosten insbesondere die Investitionen in Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops sowie die Anschaffungskosten von IT-Hardware (wie bspw. PCs, Tablets, Smartphones usw.) an.

Welche Maßnahmen unter anderem genau gefördert werden, haben wir hier aufgelistet:

  • Einrichtung eines Onlineshops
  • Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage
  • Anschaffung von IT-Hardware
  • Software-Lizenzen zur Ermöglichung von Homeoffice
  • Ausbau WLAN
  • Glasfaseranschluss
  • Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.)
  • Kosten für die Betreuung von Social Media Kanälen
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung
  • Dokumentenmanagement
  • Update von Softwaresystemen
  • neue cloudbasierte Telefonanlage
  • Anschaffung von Registrierkassen, einschließlich Kassensoftware (z. B. TSE-Lösungen)
  • Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen

…und viele mehr

Unsere Hilfe für Ihr Unternehmen

Durch die neuen Regelungen der ÜH3 können sich nun viele auch kleinere Unternehmen eine digitale Präsenz aufbauen und im Konkurrenzkampf online bestehen. Hierfür liefert der Staat bis zu 20.000€ pro betroffenem Unternehmen, die Ihnen eine neue Perspektive verschaffen können.

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