Onlinehandel Steueränderungen
Ab 01.07.2021 treten bezüglich des Handels mit Nichtunternehmern innerhalb der europäischen Union neue Regelungen in Kraft. Diese betreffen speziell den Warenversandhandel sowie die Erbringung elektronischer Dienstleistungen.Wichtig für OnlineshopsDie wohl wichtigste Änderung der Warenversandregelung betrifft, neben der Neubenennung zu „innergemeinschaftlicher Fernverkauf“, die nun einheitliche Lieferschwelle von 10.000€. Bisher galten länderspezifische Vorgaben.Unterhalb des Lieferschwellen-Betrags wurde die Umsatzsteuer bislang
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Für viele Betriebe bedeutet dies eine notwendige Umstrukturierung Ihrer Seiten, wenn sie weiterhin online gefunden werden wollen